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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die auf dieser Website verfügbaren Informationen werden nur zu Ihrer allgemeinen Kenntnis bereitgestellt und sind kein Ersatz für eine professionelle medizinische Beratung oder Behandlung einer bestimmten Erkrankung. Wenden Sie sich bei Fragen zu einer Erkrankung immer an Ihren Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft. Die Informationen auf dieser Website sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu behandeln, zu heilen, zu verhindern oder zu diagnostizieren. ** Ignorieren oder warten Sie niemals auf ärztlichen Rat wegen irgendetwas, das Sie auf dieser Website gelesen haben.



Artikel 1: Anwendbarkeit/Lieferant/Kunde

1. In diesen Geschäftsbedingungen:
Anbieter: Corpusair, Van Koppenweg5, 2672 EG Naaldwijk.
Kunde: jeder, der mit dem Lieferanten einen Vertrag abschließt oder abgeschlossen hat oder über den Abschluss verhandelt, wenn der Gegenstand dieses Vertrags oder dieser Verhandlungen (unter anderem) auf den Verkauf und/oder die Lieferung durch den Lieferanten abzielt oder damit zusammenhängt von Waren und/oder Dienstleistungen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge, Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, Beratungen und sonstigen Handlungen des Lieferanten, gleich aus welchem Grund.
3. Wendet der Kunde allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen an, so gehen die vorliegenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten vor, es sei denn und soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich für den jeweiligen Vertrag akzeptiert wurden. Es kann niemals davon ausgegangen werden, dass der Lieferant den Geschäftsbedingungen des Käufers stillschweigend zugestimmt hat.
4. Alle Angebote, Offerten, angegebenen Preise, Preislisten, Lagerlisten und Lieferbedingungen, in welcher Form auch immer, sind freibleibend und können vom Lieferanten jederzeit geändert werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten sie bis vier Wochen nach Ausstellungsdatum. Der Lieferant ist nur gebunden, nachdem und soweit der Lieferant eine Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Bestellung ausgeführt wurde. Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines Teils gegen einen entsprechenden Teil des Angebotspreises für das Ganze.
5. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto und exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen.

Artikel 2: Lieferung/Eigentumsvorbehalt

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager des Lieferanten. Sowohl bei frachtfreier als auch bei nicht frachtfreier Ware trägt der Kunde die Transportgefahr, auch wenn die Ware durch oder im Auftrag des Lieferanten transportiert wird. Bei Lieferungen unter EUR 25,00 können Verwaltungskosten anfallen.
2. Angegebene oder vereinbarte Lieferzeit(en) gelten nur annähernd und sind für den Lieferanten unverbindlich. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, berechtigt eine verspätete Lieferung, aus welchem Grund auch immer, den Kunden nicht zu Schadensersatz und/oder Vertragsauflösung.
3. Wird die zu liefernde Ware nicht vom Kunden abgeholt bzw. entgegengenommen, so ist der Lieferant berechtigt (1) die Ware entweder auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, wobei der Kunde dazu verpflichtet ist den vollen Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten sofort an den Lieferanten zu zahlen, (2) oder den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Erklärung und ohne Inverzugsetzung aufzulösen, wobei der Kunde in diesem Fall zum Schadensersatz verpflichtet ist der Lieferant für den Schaden.
4. Alle vom Lieferanten gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde den Kaufpreis sowie alle sonstigen Forderungen des Lieferanten gegen den Kunden bezahlt hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder sonstige Rechte daran zu begründen.
5. In den in Artikel 4 Absatz 2 genannten Fällen ist der Lieferant unwiderruflich ermächtigt und ermächtigt, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, die im Eigentum des Lieferanten verbliebenen Waren von dem Ort, an dem sie sich befinden, zu entfernen oder entfernen zu lassen befinden sich. Der Lieferant ist berechtigt, die Ware entweder bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Kaufpreises einschließlich Zinsen, Kosten und Schadensersatz zurückzubehalten oder die Ware unter Anrechnung des Nettoerlöses an Dritte zu veräußern vom Kunden geschuldeter Betrag. .

Artikel 3: Prüfung und Rücksendung

1. Ansichtssendungen gelten als normale Lieferungen, wobei die Möglichkeit geboten wird, die Ware unbeschädigt und originalverpackt innerhalb der gesetzten Frist zurückzusenden. Rücksendungen nach vorheriger Absprache erfolgen nicht.
2. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts während einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Unternehmer kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, ihn jedoch nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.
3. Das Risiko des Diebstahls und/oder der Beschädigung der Ware während des Transports trägt der Kunde. Bei Beschädigung der Ware behält sich der Anbieter vor, Reparatur- und Ersatzkosten zu berechnen oder die Rücksendung abzulehnen und die gelieferte Ware in Rechnung zu stellen. Werden Sichtsendungen nicht in der Originalverpackung retourniert, werden Verpackungskosten berechnet.


Artikel 4: Zahlung/Nichteinhaltung

1. Die Zahlung hat ohne Abzug oder Aufrechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Besteller – unbeschadet der sonstigen Rechte des Lieferers – verpflichtet, Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1 1/2 %) pro Monat auf den noch geschuldeten Betrag ab dem Fälligkeitstag und ohne zu zahlen weitere Mahnung oder Inverzugsetzung, wobei jeder angefangene Monat als ganzer Monat zählt.
2. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer ganz oder teilweise nicht nach, sowie im Falle eines Antrags auf Insolvenz, Auflösung des Geschäftsbetriebs oder Zahlungseinstellung des Bestellers entfallen sämtliche Ansprüche des Lieferers sofort fällig und zahlbar, auch wenn (bei Nachlieferungen) die in § 4 Abs. 1 genannte Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
3. Wenn einer der im vorstehenden Absatz genannten Fälle eintritt, hat der Lieferant das Recht, die Vertragserfüllung ganz oder teilweise auszusetzen und/oder den Vertrag ohne Inverzugsetzung einseitig ganz oder teilweise aufzulösen und ohne gerichtliches Einschreiten, ohne zu einer Entschädigung zu führen und/oder die unbezahlte Ware unverzüglich zurückzufordern und zurückzuholen, unbeschadet aller Rechte und Ansprüche, die dem Lieferanten in Bezug auf die Nichterfüllung durch den Kunden zustehen.
4. Zahlt der Kunde den von ihm geschuldeten Betrag nicht (rechtzeitig), gehen alle mit der Einziehung verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu seinen Lasten. In jedem Fall schuldet der Kunde: 10 % des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 250 EUR.

Artikel 5: Sicherheit

1. Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern des Lieferanten die von ihm bestellte Ware im Voraus zu bezahlen oder ausreichende Sicherheiten für die vollständige Erfüllung aller seiner Verpflichtungen in Bezug auf die vollständig gelieferte oder zu erfüllende Ware zu stellen oder teilweise durch den Verkäufer abgetreten.
2. Wenn der Kunde einer Aufforderung des Lieferanten gemäß dem vorstehenden Absatz nicht nachkommt, werden unbeschadet der anderen Rechte des Lieferanten alle Forderungen des Kunden, aus welchen Gründen auch immer, sofort fällig und zahlbar und wird der Lieferant berechtigt, die (weitere) Ausführung einer Bestellung sofort auszusetzen.

Artikel 6: Haftung/Reklamationen

1. Der Lieferant gewährleistet nur die Beschaffenheit der Ware in dem Zustand, in dem sie das Lager des Lieferanten verlassen hat.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften über die Art der Lagerung und Handhabung der gelieferten Ware strikt einzuhalten.
3. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Lieferer anzuzeigen. Reklamationen wegen sichtbarer Mängel müssen schriftlich und spätestens 24 Stunden nach Lieferung erfolgen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung schriftlich zu rügen und spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware dem Lieferanten anzuzeigen.
4. Alle Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen und ausreichend spezifiziert sein.
5. Die Haftung des Lieferanten erlischt, wenn der Kunde eine der in Art. 6 genannten Bedingungen erfüllt. 6 Absatz 2, 3 oder 4 seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
6. Bei mangelhafter Lieferung durch den Lieferanten und ordnungsgemäßer Mängelrüge des Kunden ist der Lieferant lediglich zur Ersatzlieferung oder Ersatzware verpflichtet. Wenn und/oder soweit dies nicht möglich ist, ist die Haftung des Lieferanten, gleich aus welchem Grund, immer auf den Nettorechnungswert der vom Lieferanten gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt.
7. Mängel eines Teils der vom Lieferanten gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung des restlichen Teils der Lieferung und/oder zur Aussetzung jeglicher Zahlungsverpflichtung.
8. Wird die Ware nach der Lieferung in Art und/oder Zusammensetzung verändert, ganz oder teilweise beschädigt und/oder überverpackt, erlöschen alle Rechte des Kunden aus Ziffer 6.

Artikel 7: Gewährleistung

1. Gewährleistet wird die einwandfreie Funktion des gelieferten Produktes während der Zeit und unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen.
2. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch von Teilen oder des gesamten Produkts nach Wahl und Einsicht des Lieferanten.
3. In jedem Fall umfasst die Gewährleistung keine Mängel, die durch Nichtbeachtung von Betriebs- und Wartungsanweisungen, unsachgemäße Verwendung, Montage oder Reparatur durch Dritte verursacht wurden. Normale Verbrauchsmaterialien, Batterien, Akkus, Anschlusskabel, Stecker sowie Signal- und Beleuchtungslampen sind ebenfalls nicht von der Garantie umfasst.

Artikel 8: Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt hat der Lieferant das Recht, nach seiner Wahl die Ausführung des Liefervertrags/der Lieferverträge für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen , ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
2. Höhere Gewalt umfasst auch alle Umstände, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer die normale Erfüllung des Vertrags/der Verträge vom Käufer vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, wie z. B.: Aufruhr, Überschwemmung, Brand oder sonstige Zerstörung und Beschädigung in Fabriken oder Lagern, Streiks sowohl im Betrieb des Lieferanten als auch in Betrieben, von denen er Waren, Roh- und/oder Hilfsstoffe bezieht, Mangel an Transportmitteln, Störungen im Betrieb des Lieferanten , restriktive behördliche Maßnahmen gleich welcher Art, Beschränkungen oder Behinderungen der Produktion und/oder Lieferung von Waren, Rohstoffen, Hilfsstoffen, Brennstoffen und/oder Energie.

Artikel 9: Entschädigung

1. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer hinsichtlich der vom Lieferanten an den Kunden gelieferten Ware von allen Schadensersatzansprüchen Dritter gegen den Lieferanten freizustellen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten vor.

Artikel 10:  Rückgaberecht und Widerrufsrecht bei Abholung und Postversand

Das Widerrufsrecht, die Bedenkzeit oder das Auflösungsrecht. Alle Formulierungen von demselben Ding, nämlich; das Widerrufsrecht des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen bei einem Fernabsatzkauf gilt nur bei Abholung des Sauerstoffkonzentrators. Ist dies dem Kunden nicht möglich und wünscht er eine Versendung per Post, verzichtet der Kunde automatisch auf sein Widerrufsrecht.

Anwendbares Recht/zuständiges Gericht
Artikel 11:

1. Für alle Transaktionen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt niederländisches Recht. Das zuständige Gericht in Den Haag ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus (der Erfüllung) einer Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ergeben können, sowie für alle Streitigkeiten in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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